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   OVG Niedersachsen, 30.11.2005 - 10 PA 118/05   

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OVG Niedersachsen, 30.11.2005 - 10 PA 118/05 (https://dejure.org/2005,3381)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 30.11.2005 - 10 PA 118/05 (https://dejure.org/2005,3381)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 30. November 2005 - 10 PA 118/05 (https://dejure.org/2005,3381)
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (26)

  • BGH, 03.04.2001 - XI ZR 120/00

    Beweislast für Hingabe eines Darlehens

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.11.2005 - 10 PA 118/05
    Denn eine solche Urkunde ist zunächst nur eine bloße Wissenserklärung, die ein - bloß formelles - Zeugnis des Ausstellers gegen sich selbst darstellt (vgl. BGH, Urteil vom 3. April 2001, - XI ZR 120/00 -, BGHZ 147, 203-211).

    Auch die Beweislast ist dem materiellen Recht zuzuordnen, da Beweislastregel und materieller Rechtssatz aufs engste miteinander verbunden sind (vgl. BGH, Urteil vom 3. April 2001, - XI ZR 120/00 -, BGHZ 147, 203-211).

    Deshalb hat ein Gläubiger die streitigen Entstehungsvoraussetzungen seines Anspruchs sogar dann zu beweisen, wenn sich der Schuldner wegen dieses Anspruchs in notarieller Urkunde der Zwangsvollstreckung unterworfen hat (BGH, Urteil vom 3. April 2001, - XI ZR 120/00 -, BGHZ 147, 203-211).

    Dieser ist bereits dann geführt, wenn die Überzeugung des Gerichts von der zu beweisenden Tatsache erschüttert wird; dass sie als unwahr erwiesen wird, ist nicht nötig (vgl. BGH, Urteil vom 3. April 2001, - XI ZR 120/00 -, BGHZ 147, 203-211).

  • BGH, 21.01.1988 - IX ZR 65/87

    Unzulässige Rechtsausübung durch Erhebung der Verjährungseinrede durch einen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.11.2005 - 10 PA 118/05
    Hieraus folgt ebenso, dass es geboten ist, bei Fragen der Durchbrechung der Verjährung strenge Maßstäbe anzulegen und den Einwand der unzulässigen Rechtsausübung nur gegenüber einem tatsächlich groben Verstoß gegen Treu und Glauben ( § 242 BGB ) durchgreifen zu lassen, etwa wenn der Verpflichtete den Berechtigten durch sein Verhalten von der rechtzeitigen Anspruchsdurchsetzung abgehalten oder ihn nach objektiven Maßstäben zu der Annahme veranlasst hat, es werde auch ohne Rechtsstreit eine vollständige Befriedigung seines Anspruchs zu erzielen sein (Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 6. Dezember 2001, - 2 OA 3485/01 -, juris; BGH, Urteil vom 21. Januar 1988, - IX ZR 65/87 -, NJW 1988, 2245).

    Bloßes Ausweichen, Ablenken oder Schweigen rechtfertigt daher das Unwerturteil einer unzulässigen Rechtsausübung nicht (Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 6. Dezember 2001, - 2 OA 3485/01 -, juris; BGH, Urteil vom 21. Januar 1988, - IX ZR 65/87 -, NJW 1988, 2245); der Schuldner muss die Verjährung zumindest durch eine zum Schadensersatz verpflichtende Handlung mitverursacht haben (Heinrichs, in: Palandt, BGB, 64. Auflage, München 2005, vor § 194 Rn. 21).

    So ist etwa auch in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu den Aufklärungspflichten beim Anwaltsvertrag anerkannt, dass das Nichthinweisen des Rechtsanwaltes auf die Möglichkeit seiner Haftung und die entsprechende Verjährungsfrist wegen schuldhafter Verletzung anwaltlicher Sorgfaltspflichten eine neue schuldhafte Pflichtverletzung darstellt, gleichwohl aber auch für diesen Sekundäranspruch die Verjährungsfrist zu laufen beginnt und nach ihrem Ablauf dem Rechtsanwalt auf seine Einrede der Verjährung hin sein Schweigen auch nicht als unzulässige Rechtsausübung entgegengehalten werden kann (BGH, Urteil vom 21. Januar 1988, - IX ZR 65/87 -, a.a.O.).

  • BVerwG, 18.04.1986 - 8 A 1.83

    Verjährung - Bundesdarlehn - Sozialer Wohnungsbau

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.11.2005 - 10 PA 118/05
    Die Abkürzung der Verjährung von Ansprüchen auf Rückstände regelmäßig wiederkehrender Leistungen beruht auf den Erwägungen, dass Geschäfte des täglichen Verkehrs in der Regel nicht längere Zeit im Gedächtnis der Beteiligten gegenwärtig bleiben, dass in kurzer Zeit eine Verdunkelung des Sachverhältnisses eintritt, dass der Schuldner nicht nach einer Reihe von Jahren wegen Forderungen in Anspruch genommen werden kann, die vermutlich gezahlt sind, über deren Bezahlung aber ein Nachweis nicht vorhanden ist, und dass es auch im Interesse des Gläubigers liegt, gegenüber einem säumigen Schuldner das Sachverhältnis alsbald klarzustellen und ihm die Gelegenheit zu späteren prozessualen Weiterungen, die mit der Höhe des Streitgegenstandes in keinem Verhältnis stehen, zu entziehen (BVerwG, Urteil vom 18.04.1986, - BVerwG 8 A 1.83 -, Buchholz 454.4 § 19 II. WoBauG Nr. 1).

    Für den Bereich öffentlich-rechtlicher Körperschaften hat das Bundesverwaltungsgericht festgestellt, dass diese als Gläubiger vermögensrechtlicher Ansprüche auf regelmäßig wiederkehrende Leistungen im Interesse klarer Verhältnisse durch die kurze Verjährungsfrist dazu angehalten werden sollen, ihre Forderungen in angemessener Zeit geltend zu machen; denn gerade bei laufenden öffentlich-rechtlichen Zahlungsverpflichtungen stehe hinter dieser Zweckbestimmung noch ausgeprägter als im Privatrecht das allgemeine Interesse, insbesondere das öffentliche Interesse an einer ordnungsgemäßen Haushaltsplanung (BVerwG, Urteil vom 18.04.1986, - BVerwG 8 A 1.83 -, Buchholz 454.4 § 19 II. WoBauG Nr. 1).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.09.2004 - 19 A 2556/03

    Entstehen der Rundfunkgebührenpflicht mit Bereithalten eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.11.2005 - 10 PA 118/05
    Dies folgt daraus, dass unabhängig von der - vom Verwaltungsgericht umfassend aufgearbeiteten - Frage, ob es sich bei der von der Klägerin unterzeichneten "Anmeldung von Rundfunkempfangsgeräten" um eine öffentliche Urkunde im Sinne von § 98 VwGO i.V.m. § 415 Abs. 1 ZPO oder um eine Privaturkunde gemäß § 98 VwGO i.V.m. § 416 ZPO handelt, diese den vollen Beweis nur darüber erbringt, dass die in ihr enthaltenen Erklärungen abgegeben worden sind; ihre Beweiskraft erstreckt sich demgegenüber nicht auf die inhaltliche Richtigkeit der beurkundeten Erklärungen (OVG Münster, Beschl. v. 9.9.2004, - 19 A 2556/03 -, NJW 2004, 3505).

    Soweit das Verwaltungsgericht meint, dass etwas anderes aus dem Umstand folge, dass es sich bei der Rundfunkgebührenverwaltung um ein Massengeschäft handele, und es den Rundfunkanstalten wegen des damit verbundenen personellen und sächlichen Aufwand nicht möglich wäre, in jedem Einzelfall den Nachweis eines konkreten Verschuldens des Rundfunkteilnehmers zu führen, dürfte diese Überlegung nicht tragfähig sein (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 9. September 2004, - 19 A 2556/03 -, NJW 2004, 3505).

  • OVG Niedersachsen, 06.12.2001 - 2 OA 3485/01

    Anwalt; Beschwerdewert; PKH; Prozesskostenhilfe; Rechtsanwalt; unzulässige

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.11.2005 - 10 PA 118/05
    Hieraus folgt ebenso, dass es geboten ist, bei Fragen der Durchbrechung der Verjährung strenge Maßstäbe anzulegen und den Einwand der unzulässigen Rechtsausübung nur gegenüber einem tatsächlich groben Verstoß gegen Treu und Glauben ( § 242 BGB ) durchgreifen zu lassen, etwa wenn der Verpflichtete den Berechtigten durch sein Verhalten von der rechtzeitigen Anspruchsdurchsetzung abgehalten oder ihn nach objektiven Maßstäben zu der Annahme veranlasst hat, es werde auch ohne Rechtsstreit eine vollständige Befriedigung seines Anspruchs zu erzielen sein (Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 6. Dezember 2001, - 2 OA 3485/01 -, juris; BGH, Urteil vom 21. Januar 1988, - IX ZR 65/87 -, NJW 1988, 2245).

    Bloßes Ausweichen, Ablenken oder Schweigen rechtfertigt daher das Unwerturteil einer unzulässigen Rechtsausübung nicht (Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 6. Dezember 2001, - 2 OA 3485/01 -, juris; BGH, Urteil vom 21. Januar 1988, - IX ZR 65/87 -, NJW 1988, 2245); der Schuldner muss die Verjährung zumindest durch eine zum Schadensersatz verpflichtende Handlung mitverursacht haben (Heinrichs, in: Palandt, BGB, 64. Auflage, München 2005, vor § 194 Rn. 21).

  • BGH, 14.10.2004 - III ZR 169/04

    Keine Haftungserleichterung beim Rückgriff des Staates gegen selbständige

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.11.2005 - 10 PA 118/05
    Mangels Vorliegens einer Übertragung von Hoheitsrechten auf den Rundfunkgebührenbeauftragten durch Gesetz oder aufgrund gesetzlicher Ermächtigung durch konkreten Beleihungsakt (zu diesen Anforderungen Niedersächsisches OVG, Urteil vom 27. Mai 2004, - 11 LC 116/02 -, NordÖR 2005, 43) dürfte dieser nicht anders als ein BSE-Untersuchungslabor (vgl. BGH, Urteil vom 14. Oktober 2004, - II ZR 169/04 -, BGHZ 161, 6-14 m.w.N.), ein Abschleppunternehmer oder ein Parkraumüberwachungsunternehmer (KG Berlin, Beschluss vom 23. Oktober 1996, - 2 Ss 1717/96 -, VD 1997, 11-19) bloßer Verwaltungshelfer und damit Privater sein.
  • BGH, 10.07.1986 - III ZR 133/85

    Ratenkredit - §§ 138 Abs. 1, 812 BGB, § 197 BGB <Fassung bis 31.12.01>,

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.11.2005 - 10 PA 118/05
    Denn gerade bei regelmäßig wiederkehrenden Leistungen ist es oft sehr schwer ist, sichere Feststellungen für eine Zeit zu treffen, die bis zu 30 Jahren zurückliegt (BGH, Urteil vom 10.07.1986, - III ZR 133/85 -, BGHZ 98, 174-188).
  • BVerwG, 31.10.2001 - 2 C 61.00

    Ablieferung einer Nebentätigkeitsvergütung; Abrechnung; Alimentationsgrundsatz;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.11.2005 - 10 PA 118/05
    Ferner sollen Leistungen, die ihrer Natur nach nicht aus dem Kapitalvermögen des Schuldners, sondern aus seinen regelmäßigen Einkünften zu tilgen sind, nicht zu einer solchen Höhe anwachsen, dass sie schließlich einen Betrag erreichen, dessen Aufbringung in einer Summe dem Schuldner immer schwerer fällt bzw. ihn sogar wirtschaftlich gefährden kann (Oberverwaltungsgericht für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 9. Februar 2005, - 2 L 66/03 -, juris; BVerwG, Urteil vom 31.10.2001, - BVerwG 2 C 61.00 -, BVerwGE 115, 218 ff).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.02.2005 - 2 L 66/03

    Verjährung, Zinsanspruch, Zuwendung (Subvention)

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.11.2005 - 10 PA 118/05
    Ferner sollen Leistungen, die ihrer Natur nach nicht aus dem Kapitalvermögen des Schuldners, sondern aus seinen regelmäßigen Einkünften zu tilgen sind, nicht zu einer solchen Höhe anwachsen, dass sie schließlich einen Betrag erreichen, dessen Aufbringung in einer Summe dem Schuldner immer schwerer fällt bzw. ihn sogar wirtschaftlich gefährden kann (Oberverwaltungsgericht für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 9. Februar 2005, - 2 L 66/03 -, juris; BVerwG, Urteil vom 31.10.2001, - BVerwG 2 C 61.00 -, BVerwGE 115, 218 ff).
  • OVG Niedersachsen, 27.05.2004 - 11 LC 116/02

    Erhebung von Gebühren für eine regelmäßige Arzneimittelüberwachung nach

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.11.2005 - 10 PA 118/05
    Mangels Vorliegens einer Übertragung von Hoheitsrechten auf den Rundfunkgebührenbeauftragten durch Gesetz oder aufgrund gesetzlicher Ermächtigung durch konkreten Beleihungsakt (zu diesen Anforderungen Niedersächsisches OVG, Urteil vom 27. Mai 2004, - 11 LC 116/02 -, NordÖR 2005, 43) dürfte dieser nicht anders als ein BSE-Untersuchungslabor (vgl. BGH, Urteil vom 14. Oktober 2004, - II ZR 169/04 -, BGHZ 161, 6-14 m.w.N.), ein Abschleppunternehmer oder ein Parkraumüberwachungsunternehmer (KG Berlin, Beschluss vom 23. Oktober 1996, - 2 Ss 1717/96 -, VD 1997, 11-19) bloßer Verwaltungshelfer und damit Privater sein.
  • OVG Schleswig-Holstein, 27.09.2004 - 3 MB 58/04

    Bestehen eines Anspruchs eines behinderten Kindes auf die Aufnahme in einer

  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

  • BGH, 01.03.2005 - VI ZR 101/04

    Verjährung von zu Zeiten der ehemaligen DDR entstandenen Forderungen

  • BVerfG, 04.02.2004 - 1 BvR 596/03

    Fortbestehendes Rechtsschutzinteresse für Verfassungsbeschwerde gegen Versagung

  • BVerwG, 25.11.1982 - 2 C 32.81

    Verjährungseinrede - Unzulässige Rechtsausübung - Ermessensfehler -

  • BVerwG, 31.01.2002 - 2 C 6.01

    Annahme von Schmiergeld; Herausgabe von Schmiergeld; Herausgabeanspruch des

  • BVerfG, 05.02.2003 - 1 BvR 1526/02

    Verletzung von GG Art 3 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch Ablehnung von

  • BVerwG, 14.10.2004 - 6 B 6.04

    DDR; Parteien; verbundene juristische Personen; Treuhandvertrag; Vertragsrecht

  • BVerwG, 15.05.1984 - 3 C 86.82

    Absatz der deutschen Landwirtschaft - Blumenerzeugende Betriebe - Beiträge -

  • BAG, 15.02.2005 - 9 AZR 51/04

    Arbeitnehmerähnliche Person - Gebührenbeauftragte

  • BVerfG, 06.10.2004 - 1 BvR 414/04

    Zur Verjährung eines Schadensersatzanspruches aus MRK Art 5 Abs 5 gem BGB § 852

  • BAG, 26.05.1999 - 5 AZR 469/98

    Arbeitnehmereigenschaft eines Rundfunkgebührenbeauftragten

  • BVerwG, 20.01.1977 - 5 C 18.76

    Möglichkeit der Geltendmachung eines Ersatzanspruches mittels Leistungsbescheides

  • BVerwG, 26.01.1966 - VI C 112.63

    Rechtsmittel

  • OVG Niedersachsen, 05.11.2003 - 8 LA 169/03

    Beiträge zum Altersversorgungswerk der Zahnärztekammer nach Scheidung;

  • VGH Bayern, 03.07.1996 - 7 B 94.708
  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.03.2009 - 3 O 444/08

    Zum Inhalt der Erklärungen in der "Anmeldung von Rundfunkempfangsgeräten"

    Kommt es - wie hier - zwischen dem Rundfunkteilnehmer bzw. Betroffenen und der Rundfunkanstalt zum Streit darüber, ob und in welchem Zeitraum das betreffende Gerät bereitgehalten worden ist, so trifft die materielle Beweislast insoweit die Rundfunkanstalt, hier den Beklagten, da das Bereithalten eines Empfanggerätes den Gebührenanspruch der Rundfunkanstalt auslöst und die Behauptung, ein Rundfunkteilnehmer habe in einem bestimmten (von ihm bestrittenen) Zeitraum ein Empfangsgerät bereitgehalten, somit eine für die Rundfunkanstalt günstige Tatsachenbehauptung ist (vgl. Nds.OVG, Beschl. v. 30.11.2005 - 10 PA 118/05 -, [...]; s. auch BVerwGE 61, 189; BGHZ 113, 225).

    Dabei kann dahinstehen, ob es sich bei der "Anmeldung von Rundfunkempfangsgeräten" um eine öffentliche Urkunde i.S.d. § 98 VwGO i.V.m. § 415 Abs. 1 ZPO ) handelt (so VG Mainz, Urt. v. 06.05.1999 - 7 K 2014/98.MZ - NVwZ 2000, 228 = [...]; VG München, Urt. v. 18.01.2006 - M 6a K 03.959 -, [...]; VG Freiburg, Urt. v. 11.12.2002 - 2 K 474/01 - a. A. Lampert, NVwZ 2000, 640 (641)), oder um eine Privaturkunde i.S.d. § 98 VwGO i.V.m. § 416 ZPO (so OVG NRW, Beschl. v. 09.09.2004 - 19 A 2556/03 -, NJW 2004, 3505 ; VG Sigmaringen, Urt. v. 24.01.2005 - 4 K 934/04 -, NVwZ-RR 2005, 634; VG Göttingen, Urt. v. 27.10.2005 - 2 A 145/05 -, [...]; VG Bremen, Urt. v. 14.06.1985 - 2 A 346/83 - offen gelassen: Nds.OVG, Beschl. v. 30.11.2005, a.a.O.) handelt.

    Denn den Beweis darüber, dass die in der "Anmeldung von Rundfunkempfangsgeräten" enthaltenen Erklärungen abgegeben worden sind, erbringen sowohl die öffentliche Urkunde als auch die Privaturkunde (Nds.OVG, Beschl. v. 30.11.2005, a.a.O.; vgl. insbes. auch BGH, Urt. v. 03.04.2001 - XI ZR 120/00 -, BGHZ 147, 203 ff.).

    Er muss sich daher grundsätzlich an seiner Erklärung festhalten lassen (vgl. zu alledem: VGH Bad.-Württ., Urt. v. 20.10.1994 - 2 S 247/94 -, [...]; OVG NRW, Beschl. v. 09.09.2004 - 19 A 2556/03 - Nds.OVG, Beschl. v. 30.11.2005, a.a.O.; Hess. VGH , Beschl. v. 29.04.2008 - 10 D 719/08 -, NJW 2008, 2796 = [...]; "gewisse" indizielle Bedeutung der Anzeige: VG Göttingen, Urt. v. 30.11.2006, a.a.O.).

    Hierüber aber hat das Verwaltungsgericht unter Berücksichtigung der Gesamtumstände des Falles, des substantiierten Parteivorbringens und der beigebrachten Beweise und Beweisanzeichen in freier Beweiswürdigung gem. § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO zu entscheiden (vgl. u.a. Nds.OVG, Beschl. v. 30.11.2005, a.a.O.).

    Im Übrigen wird die dem Beklagten insoweit obliegende Ermittlungstätigkeit durch die Regelungen des § 4 Abs. 5 und 6 RGebStV erleichtert, wonach die Rundfunkanstalten Auskunfts-, Datenerhebungs- und entsprechende Zwangsrechte haben (vgl. Nds.OVG, Beschl. v. 30.11.2005, a.a.O.; OVG NRW, Beschl. v. 09.09.2004, a.a.O.; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 21.08.2008 - 2 S 1084/07 -, NSW 2009, 389).

    Dies bedeutet aber nicht, dass der durch die Urkunde gesetzte Rechtsschein bzw. die durch die Erklärung indizierte Tatsache (Bereithalten eines Rundfunkempfangsgerätes) nicht erschüttert oder im Einzelfall sogar durch einen geeigneten Beweis widerlegt werden könnte (OVG NRW, Beschl. v. 09.09.2004, a.a.O.; Nds.OVG, Beschl. v. 30.11.2005, a.a.O.; vgl. auch BGH, Urt. v. 03.04.2001, NJW 2001, 2096 (2099)).

    Denn die materielle Beweislast dafür, dass die Klägerin selbst Rundfunkteilnehmerin im streitgegenständlichen Zeitraum war, trägt der den Anspruch behauptende Beklagte (vgl. u.a. Nds. OVG, Beschl. v. 30.11.2005, a.a.O.).

  • VG Karlsruhe, 24.10.2007 - 4 K 1618/07

    Verjährungseinrede gegenüber Rundfunkgebührenforderung

    Hinsichtlich des für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage maßgeblichen Zeitpunkts ist grundsätzlich auf die letzte behördliche Entscheidung - hier das Ergehen des Widerspruchsbescheides vom 19.09.2006 - abzustellen (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 30.11.2005 - 10 PA 118/05 - zit. in Juris).

    33 Das Gericht ist der Auffassung, dass die Erhebung der Verjährungseinrede nicht schon deshalb per se als unzulässige Rechtsausübung ausgeschlossen ist, weil ein Rundfunkteilnehmer gebührenpflichtige Geräte nicht oder nicht unverzüglich angemeldet hat (so auch OVG Lüneburg, Beschl. v. 30.11.2005 - 10 PA 118/05 -, zit. in Juris m.w.N.; VG Kassel, Urt. v. 10.10.2006 - 1 E 2190/04 -, zit. in Juris; VG Göttingen, Urt. v. 30.11.2006 - 2 A 604/05 -, zit. in Juris; VG Stuttgart, Beschl. v. 05.01.2007 - 3 K 4289/06 -, zit. in Juris; VG Braunschweig, Urt. v. 09.03.2007 - 4 A 83/06 - a.A. OVG Lüneburg, Urt. v. 07.05.2007 - 4 LA 521/07 -, zit. in Juris; VG Frankfurt (Oder), Urt. v. 10.08.2007 - 3 K 1160/04 -, zit. in Juris; wohl auch VG Düsseldorf, Urt. v. 09.03.2004 - 27 K 955/02 -, zit. in Juris).

    Dieser Zweck gilt auch im öffentlichen Recht (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 30.11.2005 - 10 PA 118/05 -, zit. in Juris.; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 10.02.1993, ZBR 1994, 287, 288 zum Besoldungsrecht) und unabhängig davon, ob es sich um gesetzliche oder vertragliche Ansprüche handelt.

    Zu fordern ist daher ein positives Tun oder ein qualifiziertes, pflichtwidriges Unterlassen, welches als adäquat kausal für die unterlassene Geltendmachung des Anspruches anzusehen ist (OVG Lüneburg, Beschl. v. 30.11.2005 - 10 PA 118/05 -, zit. in Juris; Staudinger- Looschelder/Olzen, Kommentar zum BGB, Stand Juli 2005, § 242 BGB Rd.nr. 551).

  • VG Göttingen, 30.11.2006 - 2 A 604/05

    Anmeldung; Rechtsnatur der Rundfunkgebühren; Verjährung; Zweitgerät

    Trägt er schlüssig vor, dass und worüber er sich bei der Abgabe der Erklärung geirrt hat und dass sie nicht dem wirklichen Sachverhalt entspricht, so hat das Gericht - notfalls durch Beweiserhebung - festzustellen, ob durch die Person, die die Anzeige abgegeben hat, in dem streitbefangenen Zeitraum tatsächlich Rundfunkempfangsgeräte zum Empfang bereit gehalten wurden, wobei auch der Frage nachzugehen ist, wie es zu der Anzeige gekommen ist (zum Ganzen, im Ergebnis ebenso: OVG Lüneburg, Beschluss vom 30.11.2005 - 10 PA 118/05 -, veröffentlicht in der Internetentscheidungssammlung des Gerichts).

    Für den Beginn und das Ende der Verjährung sind die Vorschriften des BGB analog heranzuziehen; mithin beginnt die Verjährung am Schluss des Jahres, in dem die Gebührenforderung entstanden ist (Gall in Hahn/Vesting, Beck´scher Kommentar zum Rundfunkrecht, § 4 RGebStV, Rn. 55 m.w.N.; OVG Lüneburg, Beschluss vom 30.11.2005 - 10 PA 118/05 - juris).

    Denn gerade bei laufenden öffentlich-rechtlichen Zahlungsverpflichtungen steht hinter dieser Zweckbestimmung noch ausgeprägter als im Privatrecht das allgemeine Interesse, insbesondere das öffentliche Interesse an einer ordnungsgemäßen Haushaltsplanung (vgl. zu alledem OVG Lüneburg, Beschluss vom 30.11.2005, a.a.O. mit zahlreichen Nachweisen aus der weiteren Rechtsprechung).

  • VGH Baden-Württemberg, 21.08.2008 - 2 S 1084/07

    Beweiskraft einer Erklärung zur Rundfunkteilnahme

    Das beurkundete "Zeugnis des Erklärenden gegen sich selbst" kann danach durch jeden Gegenbeweis entkräftet werden, wobei dieser bereits dann geführt ist, wenn die Überzeugung des Gerichts von der zu beweisenden Tatsache (hier also der inhaltlichen Richtigkeit der betreffenden Erklärung) erschüttert wird; dass sie als unwahr erwiesen wird, ist dagegen nicht erforderlich (vgl. auch zum Ganzen Lampert, NVwZ 2000, 640; ferner BGH, Urteil vom 3.4.2001, BGHZ 147, 203 ; OVG Lüneburg, Beschluss vom 30.11.2005 - 10 PA 118/05 - Juris).

    Nach überwiegender Rechtsauffassung, der auch der Senat folgt, ist dies der Fall, wenn der Rundfunkteilnehmer durch die Berufung auf die Verjährung Vorteile aus eigenem unrechtmäßigem Verhalten erlangen würde; wer demnach ohne Anzeige nach § 3 Abs. 1 RGebStV 1991 als "Schwarzhörer" ein Rundfunkempfangsgerät zum Empfang bereithält und so verhindert, dass die Rundfunkanstalt mangels Kenntnis vom ihr zustehenden Anspruch auf Rundfunkgebühren diese innerhalb der Verjährungsfrist einzieht, kann sich grundsätzlich nicht auf die Einrede der Verjährung berufen, weil hierin eine unzulässige Rechtsausübung liegt (so VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 26.4.2007 und Urteil vom 8.5.2008, jew. aaO; Urteil vom 14.4.2005 -2 S 964/03 - OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29.1.2008 - 7 A 11058/07 -Juris; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 17.3.2006 - 3 LB 16/05 - OVG Niedersachsen, Beschluss vom 7.5.2007 - 4 L 521/07 - NVwZ-RR 2007, 575; Bay. VGH, Urteil vom 3.7.1996 - 7 B 94.708 - NVwZ-RR 1997, 230; Hess. VGH, Urteil vom 27.5.1993 - 5 UE 2259/01 - NVwZ-RR 1994, 129; BVerwG, Urteil vom 15.5.1984 - 3 C 86.82 - BVerwGE 69, 227 - in einem Fall, in dem es um Beiträge zum zentralen Fonds zur Absatzförderung der deutschen Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft ging; Gall in Beck'scher Kommentar zum Rundfunkrecht, aaO, Rdnr. 58 a; a.A. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 30.11.2005 - 10 PA 118/05 -).

  • OVG Niedersachsen, 07.05.2007 - 4 LA 521/07

    Verjährung des Anspruchs auf Zahlung von Rundfunkgebühren; Unzulässigkeit der

    Dieser Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts, die auf den Beschluss des für das Rundfunkgebührenrecht früher zuständigen 10. Senats des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 30. November 2005 (10 PA 118/05) in einem Verfahren auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe zurückgeht, kann nicht gefolgt werden.
  • VGH Baden-Württemberg, 08.05.2008 - 2 S 2163/06

    Rundfunkgebühr; kein Verstoß gegen die EU-Bestimmungen über staatliche Beihilfen

    Nach überwiegender Rechtsauffassung, der auch der Senat folgt, ist dies der Fall, wenn der Rundfunkteilnehmer durch die Berufung auf die Verjährung Vorteile aus eigenem unrechtmäßigem Verhalten erlangen würde; wer demnach ohne Anzeige nach § 3 Abs. 1 RGebStV 1991 als "Schwarzhörer" ein Rundfunkempfangsgerät zum Empfang bereithält und so verhindert, dass die Rundfunkanstalt mangels Kenntnis vom ihr zustehenden Anspruch auf Rundfunkgebühren diese innerhalb der Verjährungsfrist einzieht, kann sich grundsätzlich nicht auf die Einrede der Verjährung berufen, weil hierin eine unzulässige Rechtsausübung liegt (so VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 26.4.2007, aaO; Urteil vom 14.4.2005 - 2 S 964/03 - OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 17.3.2006 - 3 LB 16/05 - OVG Niedersachsen, Beschluss vom 7.5.2007 - 4 L 521/07 - NVwZ-RR 2007, 575; Bay. VGH, Urteil vom 3.7.1996 - 7 B 94.708 - NVwZ-RR 1997, 230; Hess. VGH, Urteil vom 27.5.1993 - 5 UE 2259/01 - NVwZ-RR 1994, 129; BVerwG, Urteil vom 15.5.1984 - 3 C 86.82 - BVerwGE 69, 227 - in einem Fall, in dem es um Beiträge zum zentralen Fonds zur Absatzförderung der deutschen Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft ging; Gall in Beck'scher Kommentar zum Rundfunkrecht, herausgegeben von Hahn/Vesting, aaO, Rdnr. 58 a; a.A. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 30.11.2005 - 10 PA 118/05 -).
  • VGH Hessen, 29.04.2008 - 10 D 719/08

    Beweiswert von Eintragungen durch Beauftragten der Rundfunkanstalt in einem

    Der Senat teilt die in der Rechtsprechung vertretene Ansicht, dass einem solchen unterschriebenen Anmeldeformular lediglich eine bloße Indizwirkung zukommt, wenn Anhaltspunkte dafür dargetan sind, dass die Angaben in dem Formular unrichtig sind (vgl. Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 30. November 2005 -10 PA 118/05 -, juris, Rdnrn. 3 bis 6; Verwaltungsgericht Göttingen, Urteil vom 30. November 2006 - 2 A 604/05 -, juris, Rdnr. 19).

    Denn sein Provisionsanspruch steht damit im Zusammenhang (vgl. Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 30. November 2005, a. a. O., Rdnr. 6).

  • VGH Baden-Württemberg, 18.05.2009 - 2 S 1203/08

    Rundfunkgebührenfreiheit; Zweitgerät; wirtschaftlicher Vorteil;

    Nach überwiegender Rechtsauffassung, der auch der Senat folgt, ist dies der Fall, wenn der Rundfunkteilnehmer durch die Berufung auf die Verjährung Vorteile aus eigenem unrechtmäßigem Verhalten erlangen würde; wer demnach ohne Anzeige nach § 3 Abs. 1 RGebStV als "Schwarzhörer" ein Rundfunkempfangsgerät zum Empfang bereithält und so verhindert, dass die Rundfunkanstalt mangels Kenntnis vom ihr zustehenden Anspruch auf Rundfunkgebühren diese innerhalb der Verjährungsfrist einzieht, kann sich grundsätzlich nicht auf die Einrede der Verjährung berufen (VGH Bad.-Württ., Urteile vom 08.05.2008 - 2 S 2163/06 - Juris und vom 14.04.2005 - 2 S 964/03 - OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 17.03.2006 - 3 LB 16/05 - OVG Niedersachsen, Beschluss vom 07.05.2007 - 4 L 521/07 - NVwZ-RR 2007, 575; Bay. VGH, Urteil vom 03.07.1996 - 7 B 94.708 - NVwZ-RR 1997, 230; Hess. VGH, Urteil vom 27.05.1993 - 5 UE 2259/01 - NVwZ-RR 1994, 129; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 15.05.1984 - 3 C 86.82 - BVerwGE 69, 227 - in einem Fall, in dem es um Beiträge zum zentralen Fonds zur Absatzförderung der deutschen Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft ging; a.A. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 30.11.2005 - 10 PA 118/05 -).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.01.2008 - 7 A 11058/07

    Gebrauchtwagenhändler müssen für Autoradios Rundfunkgebühren bezahlen

    Eine solche liegt nach weitaus überwiegender Rechtsauffassung, der sich der Senat anschließt, bereits dann vor, wenn der Gebührengläubiger aufgrund eines jedenfalls objektiv pflichtwidrigen Unterlassens einer gesetzlich vorgeschriebenen Mitteilung durch den Gebührenschuldner keine Möglichkeit gehabt hat, rechtzeitig einen Bescheid zu erlassen (BVerwGE 69, 227, 236, m.w.N.; speziell zur Rundfunkgebührenpflicht: NdsOVG, NVwZ-RR 2007, 575; VGH BW, Beschluss vom 26. April 2007 - 2 S 290/07 -, juris; BayVGH, NVwZ-RR 1997, 230, 231; HessVGH, NVwZ-RR 1994, 129, 130; Gall, in: Hahn/Vesting, Beck'scher Kommentar zum Rundfunkgebührenrecht, 2. Auflage 2008, RGebStV § 4 Rn. 58a; a. A.: NdsOVG, Beschluss vom 30. November 2005 - 10 PA 118/05 -, juris).
  • VG Stuttgart, 05.01.2007 - 3 K 4289/06

    Rundfunkgebühr; maßgebliche Verjährungsfrist; Einredeausschluss wegen

    Die aktuelle verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung, der die Kammer zuneigt, vertritt demgegenüber die Auffassung, dass allein die Nichtanmeldung eines Rundfunkempfangsgerätes noch nicht rechtfertigt, die Erhebung der Verjährungseinrede als unzulässige Rechtsausübung anzusehen (vgl. NdsOVG, Beschluss vom 30.11.2005 - 10 PA 118/05 - und VG Göttingen, Urteil vom 28.02.2006 - 2 A 61/05, juris).

    Die kurze Verjährungsfrist soll auch dem öffentlichen Interesse an einer ordnungsgemäßen Verwaltungsführung und dabei dem Element des behördlichen Amtsermittlungsgrundsatzes Nachdruck verleihen (vgl. NdsOVG, Beschluss vom 30.11.2005 - 10 PA 118/05 -).

  • OVG Niedersachsen, 18.07.2006 - 12 LC 87/06

    Anspruch auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht; Personenkreis i. S. d.

  • OVG Niedersachsen, 08.07.2011 - 4 LA 171/10

    Beweiskraft eines von einer mit dem Rundfunkteilnehmer in häuslicher Gemeinschaft

  • VG Stade, 14.11.2007 - 3 A 1746/06

    Amtsermittlungspflicht einer Landesrundfunkanstalt bei Anhaltspunkten für eine

  • VGH Baden-Württemberg, 19.05.2009 - 2 S 1015/08

    Rundfunkgebühren - Zweitgerät im Kfz eines Selbständigen, das er nur für Fahrten

  • VG Stuttgart, 26.03.2008 - 3 K 3393/07

    Keine Rundfunkgebührenpflicht bei Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz

  • VGH Baden-Württemberg, 26.04.2007 - 2 S 290/07

    Rundfunkgebühren; Einwand der Verjährung

  • VG Göttingen, 29.06.2006 - 2 A 165/05

    Rundfunkgebühr; Treu und Glauben; unzulässige Rechtsausübung; Verjährung

  • VG Stuttgart, 20.02.2008 - 3 K 4218/06

    Zur Rundfunkgebühr für Autohaus/Autohändler

  • OVG Saarland, 26.06.2009 - 3 A 455/07

    Rundfunkgebühren für in Kraftfahrzeuge eingebaute Rundfunkempfangsgeräte

  • VGH Bayern, 29.04.2010 - 7 ZB 09.1790

    Feststellung der Anzahl der Rundfunkempfangsgeräte in einem Beherbergungsbetrieb;

  • VG Oldenburg, 25.01.2006 - 3 A 3050/05

    Rundfunkgebührenbefreiung; besonderer Härtefall; Gerichtskostenfreiheit

  • OVG Niedersachsen, 01.04.2008 - 4 LB 69/08

    Zurückverweisung an das Verwaltungsgericht aufgrund einer unterbliebenen

  • VG Düsseldorf, 01.02.2011 - 27 K 1831/10

    Rundfunkteilnehmer Ehe Auszug Ausland Zurücklassung Verjährung Übergang Einrede

  • VG Göttingen, 28.02.2006 - 2 A 61/05

    Anmeldepflicht; Anspruch; Anzeigepflicht; Einrede; Rundfunkgebühr;

  • VGH Bayern, 04.05.2010 - 7 ZB 09.2551

    Rundfunkgebührenpflicht für Autoradio

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.11.2009 - 8 E 246/09

    Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht durch Nachweis; Verjährung des

  • VG Gelsenkirchen, 31.10.2007 - 14 K 1898/07

    Rundfunkgebühr; Rundfunkgebührenbefreiung; Gebührenbefreiung; AlG II; Zuschlag;

  • VG Schwerin, 10.10.2011 - 6 A 650/08

    Rundfunkgebühren; Bereithalten von Rundfunkempfangsgeräte in Ferienwohnungen;

  • OVG Sachsen, 23.04.2014 - 3 A 343/12

    Indizieller Beweiswert des Anmeldeformulars, Aufklärungsrüge

  • VG Schwerin, 16.11.2011 - 6 A 650/08

    Rundfunkgebühren; Rundfunkempfangsgeräte in Ferienwohnungen; Indizwirkung von

  • VG München, 30.07.2010 - M 6a K 10.887

    Rundfunkgebühren bei Vermietung von Gästezimmern; Zahl der Rundfunkempfangsgeräte

  • VG München, 07.07.2010 - M 6b K 10.537

    Rundfunkgebühren bei Vermietung von Ferienwohnungen; Zahl der

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